• Sie benötigen vor einem geplanten Zu- und Umbau ein Beweisssicherungsgutachten?
  • Sie möchten vor Baubeginn spätere unliebsame Forderungen von Nachbarseite vermeiden?
  • Ihre Versicherung will von Ihnen eine Abschätzung entstandener Schäden haben?
  • Sie möchten eine Immobilie erwerben oder veräußern, kennen jedoch nicht den realistischen Marktwert (Verkehrswert)?
  • Ein bestehendes Gebäude soll in mehrere Einheiten unterteilt oder umgebaut werden – sie brauchen eine Nutzwertfeststellung (Parifizierung)?

 

Als seit 2005 in der Liste der allgemein gerichtlich zertifizierten Sachverständiger Eingetragener übernehme ich dies gerne für Sie!


Bauwesen:

72.01 Hochbau, Architektur im Allgemeinen

Immobilien:

94.15 Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften, Baugründe, Wohnungseigentumobjekte
94.17 Ein- und Zweifamilienhäuser (Baugründe)
94.70 Nutzwertfeststellung und Parifizierung

Allgemeines zum Sachverständigen

Überall dort wo Entscheidungsträger (Richter, Behörden, Institutionen oder Privatpersonen) über einen bestimmten, speziellen Sachverhalt eine Entscheidung treffen müssen, zu deren fachlichen Beurteilung ihnen die nötige Sachkenntnis fehlt, kann mit einem Sachverständigengutachten eine fundierte Entscheidungsgrundlage geschaffen werden. Sachverständigengutachten gelten im Sinne des österreichischen Rechtes (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, Zivilprozessordnung) als eigene Beweismittel.  

Privatgutachten werden im Auftrag eines privaten Auftraggebers ausgearbeitet. Ein solches Privatgutachten kann im Rahmen eines Verfahrens (Gerichts- oder Behördenverfahren) als Beweismittel eingebracht werden und unterliegt der freien Beweiswürdigung.

Die Aufgabe des Sachverständigen ist es, den Sachverhalt fachkundig, objektiv, unparteiisch und unter Anwendung der Regeln der Wissenschaft für den Auftraggeber zusammenzufassen und daraus eine fachlich fundierte Aussage abzuleiten. Das Gutachten ist nachvollziehbar und verständlich aufzubauen.

>> Eintragung in der Gerichtssachverständigenliste Tirol und Vorarlberg
>> Hauptverband der allgemein beeideten & gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs


Angabe des Zertifizierungsumfang

Von den Landesgerichten werden Listen der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen geführt. Voraussetzung für die Eintragung ist der positive Abschluss eines Zertifizierungsverfahrens, bei dem u. a. die persönliche Eignung und die besondere Fachkenntnis des Sachverständigen geprüft werden.