Energieausweis

>> seit 2009

Bereits seit 2009 müssen alle Gebäudebesitzer bei VERKAUF oder VERMIETUNG einen Energieausweis vorlegen, welcher den nutzerunabhängigen Energiebedarf des Gebäudes darstellt. (Vergleichbar mit der Energieklasse von Kühlschränken oder dem angegebenen Energieverbrauch von Kraftfahrzeugen).

 

>> seit 2013

Seit 2013 besteht überdies bei jedem NEUBAU oder auch größerem Umbau bzw. Sanierung die Verpflichtung, den Energieausweis als Teil der Einreichunterlagen der Baubehörde vorzulegen.

 

 

Nicht nur bei Neubauten sondern auch bei geplanten thermischen SANIERUNGEN ist für die Erlangung möglicher öffentlicher Förderungsmittel (Wohnbauförderung, Bundesförderung etc.) jedenfalls ein Energieausweis vor der Sanierung (Bestandsausweis) sowie zusätzlich ein Ausweis unter Einbeziehung der geplanten Sanierungsmaßnahmen mit einzureichen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Energieausweises stellen die Empfehlungen für eine energietechnische Optimierung dar, welche dem Gebäudeeigentümer bei seinen Entscheidungen hinsichtlich anstehender oder weiterführender Maßnahmen unterstützen.